Die Zusammenfassende Meldung
Immer mehr Kunden nutzen die Zuordnung von Buchungen zum Umsatzsteuerformular über Steuerschlüssel statt über Konten. Dies bieten wir nun auch für die Erstellung der zusammenfassenden Meldung (ZM) an.
Die in der ZM erfassten innergemeinschaftlichen Erlösbuchungen sind steuerfrei oder gar nicht steuerbar, deswegen werden sie in Scopevisio normalerweise ohne Steuerschlüssel erfasst. Wir bieten nun an, dies (optional) zu ändern. Der gebuchte Steuerschlüssel ist das Kriterium für die Zuordnung zur ZM und bestimmt die Geschäftsart.
Da der Steuerschlüssel buchungszeilenweise wirkt, werden auch gemischte Ausgangsrechnungen korrekt in ihre Geschäftsarten aufgeteilt.
Die Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung ist, vereinfacht gesagt, eine Aufstellung der Umsätze im EU-Ausland. Die Beträge in der Zusammenfassenden Meldung erscheinen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit USt-ID, bei den innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften und bei nicht steuerbaren sonstigen Leistungen (Kennzeichen 21, 41, 42 und 77).
Bei der automatischen Berechnung der Werte für die Zusammenfassende Meldung wird beim einzelnen Kunden nicht zwischen den Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäften unterschieden. Es wird eine Gesamtsumme pro Kunde angezeigt. Gegebenenfalls müssen Sie die Einträge nachbearbeiten.
Scopevisio überprüft bei der Ausgabe der Zusammenfassenden Meldung, ob mehrere Zeilen mit der gleichen Umsatzsteuer-ID und der gleichen Art der Leistung enthalten sind. Ist dies der Fall, kann der Anwender die Zeilen automatisch zu einer Position zusammenfassen lassen.
Tipp: Werden keine Werte angezeigt, prüfen Sie über den Link Einstellungen und den Button Zuordnung aus USt-VA übernehmen die Kontenzuordnung.
Je nach Fall können Sie über den Button Einträge nachbearbeiten direkt in der Tabelle Änderungen vornehmen (z.B. die USt-ID ergänzen oder die Geschäftsart der Einträge ändern).
Über den Button Online übermitteln kann die Meldung direkt per ELSTER übermittelt werden. Nach wie vor steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung, einen CSV-Export beim Finanzamt abzugeben.
Schritt 1: Neue Steuerschlüssel anlegen
Wechseln Sie über Systemmenü > Buchhaltung verwalten in die Steuermatrix und wählen den Link Steuerschlüssel bearbeiten.
Über Hinzufügen legen Sie nun eine neue Zeile an.
Die Namen der neuen Schlüssel können Sie frei wählen, die Steuerart ist jeweils Umsatzsteuer.
Falls dies für Sie einschlägig ist, sollten Sie über die zwei abgebildeten auch noch die Einträge für die Geschäftsart Dreiecksgeschäft und Konsignationslager anlegen.
Speichern Sie und wechseln Sie zurück in die Steuermatrix. Dort legen Sie über Hinzufügen für jeden der neuen Schlüssel eine Zeile mit 0% Steuersatz und ohne Kontenzuordnung an und speichern wieder.
Schritt 2: Die Steuerschlüssel den Erlöskonten zuweisen
Über Buchhaltung verwalten > Kontenplan wechseln wir in die jeweiligen für Sie relevanten Konten (1).
Weisen Sie einen der neu angelegten Steuerschlüssel zu und setzen Sie das Häkchen im Kästchen darunter (2). Die Aktivierung des Kennzeichens Fester Steuerschlüssel: Ja bewirkt, dass der Steuerschlüssel beim Buchen nicht abgeändert werden kann.
Speichern Sie Ihre Angaben (3) und wiederholen Sie das Prozedere für weitere Konten.
Nutzen Sie Scopevisio Abrechnung, fließt der Steuerschlüssel über die Verknüpfung der Produktstämme mit den Erlöskonten in die Buchung der Ausgangsrechnung ein.
Schritt 3 – Zuordnung der Steuerschlüssel zu Geschäftsarten
Über Finanzen > Umsatzsteuer rufen Sie über den Link Zusammenfassende Meldung die Einstellungen der ZM auf. Ergänzen Sie im Geschäftsobjekt „Für Zusammenfassende Meldung relevante Steuerschlüssel“ über Hinzufügen (1) Ihre neuen Schlüssel (2) und ordnen Sie die Geschäftsart zu (3).
Speichern Sie (4).
Hinweis: Haben Sie bereits einen Steuerschlüssel für die Geschäftsart Konsignationslager (Gesetzesänderung ab 1.1.2020), können Sie diese noch nicht zuweisen. Die deutsche Finanzverwaltung akzeptiert noch keine elektronische Übermittlung und bittet darum, ZM mit Konsignationslager über ein eigenes Formular der Finanzverwaltung zu übermitteln.