Anpassungen bei Dauerrechnungen
Für die Dauer der Umsatzsteuersenkung im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpaketes müssen auch die wiederkehrenden Rechnungen, in Scopevisio Dauerrechnungen genannt, angepasst werden.
Wir empfehlen Ihnen, bereits bestehende Dauerrechnungen zu kopieren, diese anzupassen und deren Gültigkeit auf den Zeitraum der Umsatzsteueränderung zu begrenzen.
Bestehende Dauerrechnung kopieren
Projekte > Dauerrechnungen: In unserem Beispiel benutzen wir eine Dauerrechnung, die mit monatlichem Turnus das nächste Mal im Juli anfällt. Gehen Sie wie folgt für alle monatlichen Dauerrechnungen vor, deren Leistungszeitraum im Juli 2020 liegt. Sie passen sie an den neuen Umsatzsteuersatz an, indem Sie eine solche bestehende Dauerrechnung auswählen und diese mit Klick auf den gleichnamigen Button unten im Formular duplizieren.
Es öffnet sich eine Kopie der Dauerrechnung. Vergeben Sie eine eindeutige Bezeichnung, um diese vom Original unterscheiden zu können, zum Beispiel mit dem Zusatz 16%.
Im Reiter "Wiederholung" nehmen Sie Ihre Anpassung vor.
- Stellen Sie die Gültigkeit für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ein.
- Im Feld "Nächste Rechnung" wählen Sie ein Datum Anfang Juli 2020.
- Vergewissern Sie sich, dass in den Feldern "Wiederkehrende Rechnung" und "Automatische Erstellung" die Auswahl auf "Aktiviert" steht.
- Im Reiter "Positionen" ersetzen Sie in jeder Zeile in der Spalte "Konto" das vorhandene mit dem entsprechenden, zuvor von Ihnen neu für die reduzierte Umsatzsteuer angelegten Konto. Die Informationen in den daneben liegenden Spalten "Steuerschlüssel" und "Steuer" werden automatisch angepasst.
- Der entsprechende Betrag wird mit dem dazugehörigen Prozentsatz ausgewiesen.
- Speichern Sie Ihre Angaben und
- gehen Sie in die Übersicht der Wiederkehrenden Rechnungen zurück.
Die Originalrechnung anpassen
Die ursprüngliche Dauerrechnung, die Sie soeben dupliziert haben, öffnen Sie nun mit einem Doppelklick und geben unter dem Reiter "Wiederholung" im Feld "Nächste Rechnung" ein Anfang Januar 2021 liegendes Datum ein. Zu diesem Termin übernimmt dann wieder die ursprüngliche Dauerrechnung mit den alten Steuersätzen und löst die für das Konjunkturpaket angelegte Dauerrechnung als Vorlage ab.
Gehen Sie analog für alle anderen Dauerrechnungen vor, deren Leistungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 liegt.
Kontrolle der Steuersätze in Abrechnungen
Wenn Sie die automatische Erstellung in den Wiederholungseinstellungen der Dauerrechnung aktiviert haben, kontrollieren Sie auch immer noch einmal unter Projekte > Abrechnungen die Hinterlegung des korrekten Steuersatzes an den einzelnen Rechnungen.