Konjunkturpaket: Rechnungsabgrenzung nach Leistungszeitraum
Was mache ich, wenn ich jetzt eine Rechnung schreibe, die den Leistungszeitraum überschneidet?
Die Abrechnung bzw. die Rechnung muss abgegrenzt werden.
In diesem Fall müssen 2 Rechnungen geschrieben werden. Die erste Rechnung umfasst den Leistungszeitraum bis zum 30.06.2020 mit 19% MwSt. Die zweite Rechnung umfasst den Leistungszeitraum ab dem 01.07.2020 und wird mit 16% MwSt erstellt.
Wir empfehlen dringend, dass das Buchungsdatum im Leistungszeitraum liegt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Korrektur bei Jahresrechnungen
Was mache ich, wenn ich bereits eine Jahresrechnung für das Jahr 2020 geschrieben habe?
Die Ursprungsrechnung muss in diesem Fall geteilt werden. Der Teil der Rechnung mit Leistungszeitraum 1.7. - 31.12. muss gutgeschrieben werden. Anschließend erstellen Sie für diesen Leistungszeitraum eine neue Rechnung mit 16% MwSt.
Im folgenden Beispielen erläutern wir das Vorgehen:
Sie haben eine Jahresrechnung für den Zeiraum 01.01.-31.12.2020, in Höhe von 1.200,00€ mit 19% MwSt geschrieben. Gehen Sie wie folgt vor:
- Stornieren Sie die Rechnung, indem Sie auf Gutschreiben klicken.
- Erstellen Sie eine Gutschrift über den Leistungszeitraum vom 01.07.-31.12.2020. Die Gutschrift beträgt 600,00€ mit 19% MwSt.
Tipp: Speichern Sie die erstellte Gutschrift als Vorlage und verwenden Sie diese bei der Rechnungserstellung.
So speichern Sie die Gutschrift als Vorlage:
Nachdem Sie die Gutschrift erstellt und gespeichert haben, klicken Sie auf Vorlagen.
- In dem sich öffnenden Formular klicken Sie auf Neue Vorlage.
- Es öffnet sich ein kleines Fenster, in dem Sie die Bezeichnung der Vorlage festlegen. Durch das Bestätigen der Bezeichnung wird die Gutschrift als Vorlage gespeichert.
- Wenn Sie nun eine neue Rechnung erstellen, klicken Sie wieder auf Vorlage. In dem Formular lassen Sie sich alle anwendbaren Belegarten anzeigen.
- Wählen Sie die zuvor gespeicherte Vorlage aus.
- Wählen Sie die Positionen aus, die in die neue Rechnung überführt werden sollen.
Mit Klick auf Übernehmen öffnet sich die gespeicherte Vorlage in Ihrer neuen Rechnung.
- Nun schreiben Sie eine neue Rechnung über den Leistungszeitraum 01.07.-31.12.2020 in Höhe von 600,00€ mit einer MwSt von 16%. Im Screenshot sehen Sie, dass dafür ein neues Konto ausgewählt wurde, indem die Mehrwertsteuer als 16% hinterlegt ist. Wählen Sie das entsprechende Konto aus, füllen sich die Felder Steuerschlüssel und Steuer automatisch.
Wenn Ihre Rechnung aus mehreren Positionen besteht, müssen diese einzeln abgegrenzt werden.
Sicherheitsmaßnahmen in der Abrechnung
Da zum aktuellen Zeitpunkt die Umsetzung des Konjunkturpakets durch die Finanzverwaltung bezogen auf die notwendige Änderung des USt-Voranmeldungsformulars noch nicht veröffentlicht ist, empfehlen wir in der Faktura darauf zu achten, dass das Buchungsdatum der Rechnung mit dem Leistungsdatum und damit mittelbar mit dem passenden Steuersatz korreliert.
Hier ein Beispiel für eine im Nachgang am 03.07. gestellte Monatsrechnung.
Nach dem Setzen des Rechnungsdatums (1) wird das Buchungsdatum (2) mit dem 03.07. vorbelegt. Damit würde die Umsatzsteuer aus der Rechnung mit der Umsatzsteuervoranmeldung Juli (bzw. 3. Quartal) angemeldet werden.
Aufgrund des Leistungszeitraums muss jedoch der bis 30.06. gültige Steuersatz verwendet werden.
Damit es nicht zu Verwerfungen kommt, empfehlen wir deswegen das Buchungsdatum (2) auf ein Datum aus dem Leistungszeitraum zu setzen.
Hinweis: Die Fälligkeit der Rechnung richtet sich nach dem Rechnungsdatum.