Die Regelungen zum OSS-Verfahren betreffen ausschließlich den B2C-Verkauf (grenzüberschreitenden Versandhandel). Der sogenannte EU One-Stop-Shop (EU-OSS) wird dem Unternehmer für vereinfachte Umsatzsteuererhebung und -anmeldung angeboten. Unternehmen können so ihre innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen innerhalb der EU deklarieren und bezahlen.
Grundeinstellung für die OSS-Nutzung
EU-OSS-Unterstützung aktivieren
In den Stammdaten Ihrer Gesellschaft ist das Feld "EU-OSS-Unterstützung" zu aktivieren.
Aktive Ländercodes hinzufügen
Im Formular "Gesellschaft" können Sie die Liste der aktivierten Ländercodes für Ihre Gesellschaft öffnen und bearbeiten. Aktivieren Sie die Länder mit denen Sie entsprechende Umsätze tätigen. Die Liste enthält alle Länder, die aktiviert werden können.
Sie können die Liste nach den Kriterien EU-Länder (Standard-Einstellung), Drittländer oder alle Länder filtern. Per Checkbox können Sie mehrere Länder auswählen. Die aktivierten Ländercodes werden nach dem Speichern des Formulars sofort rechts neben dem Link "Aktive Ländercodes einstellen" sichtbar.
EU-OSS-Ursprungsländer / Betriebsstätten anlegen (optional)
Falls Ihre Leistungen nicht vom Land des Geschäftsschwerpunkts Ihrer Gesellschaft, sondern von einer Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht werden, müssen Sie diese Betriebsstätte sowie die UID-Nummer der Betriebsstätte angeben.
Auch bei Warenlieferungen muss der Mitgliedstaat angegeben werden, in dem die Beförderung der Ware beginnt. Dazu geben Sie entweder die Betriebsstätte dieses Mitgliedstaates an oder, falls das Unternehmen dort keine Betriebsstätte hat, das Abgangsland. Diese Angaben können im Formular "EU-OSS-Verwaltung" vorgenommen werden.
Das Formular EU-OSS-Verwaltung zeigt 3 Spalten an:
EU-Ursprungsland / Betriebsstätte:
Enthält einen 2-stelligen Ländercode oder eine UID-Nummer einer ausländischen Betriebsstätte.Art:
Weist die Unterscheidung zwischen Einträgen für Ursprungsland (Lager) und Betriebsstätte aus.Bezeichnung:
Zeigt den Namen des Ursprungslandes oder der Betriebsstätte an.
Im unteren Bereich des Formulars stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
Hinzufügen
Aufruf des neuen Formulars “Ursprungsland/Betriebsstätte”. Wählen Sie in diesem Formular zwischen "Ursprungsland" und "Betriebsstätte".
Haben Sie das Ursprungsland ausgewählt, können Sie aus einer Liste an Ländercodes der EU-Länder einen Ländercode wählen.
Haben Sie die Betriebsstätte ausgewählt, können Sie eine UID-Nummer erfassen, die nach Eingabe per nebenstehendem Link geprüft werden kann.
Die Pflichteingaben zur Speicherung pro Eintrag sind Ländercode oder UID-Nummer und eine Bezeichnung. Das Speichern ist nur möglich, wenn ein gültiger Ländercode aus der Liste gewählt bzw. eine UID-Nummer eingetragen wurde.
Bearbeiten
Erlaubt die Überarbeitung eines gespeicherten Eintrags. Beachten Sie, dass ein nachträglicher Wechsel von Ursprungsland auf Betriebsstätte und umgekehrt nicht möglich ist.
Entfernen
Entfernt einen Eintrag. Vor dem Entfernen wird per Dialogrückfrage “Soll das Ursprungsland/die Betriebsstätte wirklich gelöscht werden?” eine Bestätigung der Löschaktion benötigt. Nach Bestätigung wird der Eintrag gelöscht.
