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Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Auf Antrag ist Ihre deutsche Umsatzsteuervoranmeldung nicht am 10. des Folgemonats,
sondern einen Monat später fällig. Um den Zinseffekt auszugleichen, müssen Sie, in Abhängigkeit von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres eine Sondervorauszahlung leisten, die Sie mit der USt-Voranmeldung für Dezember wieder abziehen können.

Den Antrag auf Dauerfristverlängerung können Sie über Finanzen > Umsatzsteuer > Dauerfristverlängerung übermitteln. Die jahresaktuellen Formulare zur Übermittlung mit Elster stehen in der Regel Ende Januar des jeweiligen Jahres zur Verfügung.

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Das Bezugsjahr (Kalenderjahr) ist das, für das Sie eine Verlängerung beantragen, nicht das auf dem die Werte für die Sondervorauszahlung beruhen. Möchten Sie in 2026 etwas mehr Zeit zur Abgabe haben, beantragen Sie für das Kalenderjahr 2026 auf Basis der Vorauszahlungen von 2025.

Tragen Sie im gelben Pflichtfeld die Vorauszahlungssumme des letzten Kalenderjahres ein. Tragen Sie eine Null ein, wird nur ein Antrag auf Dauerfristverlängerung (ohne Sondervorauszahlung) übermittelt.

Haben Sie alle USt-Voranmeldungen im Vorjahr per Scopevisio übermittelt, brauchen Sie nichts manuell zu addieren, der Link Aus Vorjahr berechnen, trägt die korrekte Summe ein.

Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 des Vorauszahlungssolls des Vorjahres und wird deswegen auch kurz “ein Elftel” genannt. So heißt z.B. auch das korrespondierende Buchungskonto 1781 im SKR03 “Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11”.

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